Ab 01.01.2022 profitieren E-Mobilisten und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen von der
Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) als sogenannter Quotenerzeuger.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt den bisher aufwändigen Prozess zu vereinfachen.
Die Energy Resultants und ihre Partner kümmern sich um die komplette Abwicklung bis hin zur
regelmäßigen Vergütung.
Was müssen Sie tun?
Einen Vertrag mit unserem Partner unterschreiben! Den Vertrag erhalten Sie von uns.
Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des Quotenerzeugers aus dem Quotenhandel auf unseren Partner.
Den Rest übernehmen wir 🙂
Was erhalten Sie als Kunde als Vergütung?
Bei ordnungsgemäßer Eintragung eines rein elektrischen Fahrzeuges (BEV) auf der Webseite unseres Partners vergüten wir den Fahrzeughalter mit 230 € / jährlich. Der Vermittler (z.B. Autohaus) erhält eine Prämie in Höhe von 60 € + Mwst. pro Fahrzeug. Die Ausschüttung an Fahrzeughalter und Vermittler erfolgt halbjährlich (Jan./Aug.) spätestens 9 Monate nach der Eintragung.
Für öffentlich 24/7 zugängliche Ladesäulen gelten folgende Tarife.
Tarif | Auszahlung Quotenerzeuger/Sie | Auszahlungsmodus |
THG Standard | 0,15 €/kWh | Jährlich |
oder | ||
THG EE (lokal) | mindestens 0,25 €/kWh | Jährlich |
B2B: Netto Vergütung zzgl. der gesetzl. MwSt. B2C: Vergütung ohne MwSt da Privatkunde nicht umsatzsteuerpflichtig.
Erläuterung:
THG Standard: Öffentliche Ladeinfrastruktur wird aus dem Netz versorgt (Ökostrom)
THG EE (lokal): Öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit lokaler erneuerbarer Energiequelle versorgt (z. B: Wind oder PV)