Neues Fördermodul der BAFA: Transformationskonzept: Modul 5, Fördersatz 50% für Nicht KMU, 60% KMU, max. 80.000 Zuschuss €
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines
Transformationskonzeptes kann auch die Verlängerung des Zeitrahmens für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.
Zu den beihilfefähigen Kosten zählen:
- die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
- die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
- mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. gemeinsamen Konvoiverfahrens beraten werden);
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationkonzepts.