Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
WER?
Unternehmen mit Gesamtendenergieverbrauch (pro Jahr, binnen 3 Jahren) > 7,5 Gigawattstunden sind zur Einrichtung verpflichtet, möglich sind DIN 50001 oder EMAS
WAS DAZU?
- Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, Abwärme führenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärme Quellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärme Rückgewinnung und -nutzung,
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärme Rückgewinnung und -nutzung,
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463. (Ausgabe Dezember 2021.)
Audit- oder EM-pflicht für Unternehmen > 2,5 GWh Energieverbrauch
Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen.
Wirtschaftlich, wenn nach 50% der Nutzungsdauer positiver Kapitalwert erreicht, max. 15 Jahre.
Pflicht, Nachweis mit Bestätigung durch Zertifizierer, Gutachter oder Auditoren an die BAFA zu übermitteln
Die Energieauditpflicht wird von den Großunternehmen faktisch auch auf energieintensive mittelständische Unternehmen erweitert. Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen durch BAFA.
Frist zur elektronischen Meldung binnen 4 Wochen
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Pflicht zur Abwärme Vermeidung – wenn technisch möglich.
Plicht zur Wiederverwendung unvermeidbarer Abwärme im Betrieb oder bei Externen.
Plattform für Abwärme
Pflicht zur Auskunft auf Anfrage: Wärmemenge, Maximalleistung Leistungsprofil, Regelungsmöglichkeiten. Pflicht zur jährlichen Meldung an Plattform zum 31.03. jeden Jahres 2024 bis zum 30.06.2024.
Weitere Informationen
E-Mail: info@energy-resultants.de || Tel.: 0561 5603 4660