Ladeinfrastruktur
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Bund fördert insbesondere KMU mit 300 Mio. € für Ladeinfrastruktur
Die Förderung im Detail:
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EUDefinition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss)
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Adhoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022
ERG
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Jürgen M. Rathgeb
Stefan Saß
Unsere Leistungen
Energieautarkie-, Energieerzeugungs-, Klimaneutralitäts- und CO2 Transformationspläne
Energieberatung, Contracting-Orientierungsberatung und
Förder-Gutachten
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Planung, Installation und Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme
Individuelle Tarifmodelle für Strom und Gas. Tagesgenaue Abrechnung zu Spotmarktpreisen
Management von Energiesteuern,- Energieabgaben und Energieumlagen von spezialisierten Steuerberatern
Planung und Installation von
e-Mobilitätslösungen inkl. Ladeinfrastruktur & Stromerzeugung